Priv.-Doz. Dr. med. Joachim Bunse
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie; seit 1997 Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am St. Antonius-Krankenhaus in Bottrop-Kirchhellen.
rheinruhrmed: Priv.-Doz. Dr. Bunse, was sagen Sie Menschen, die immer noch Angst davor haben, in eine Psychiatrie zu gehen, weil sie befürchten, dort mit harten Medikamenten ruhig gestellt zu werden?
Priv.-Doz. Dr. med. Joachim Bunse: In den letzten 25 Jahren hat sich die Psychiatrie wie auch alle anderen medizinischen Disziplinen weiterentwickelt. Erfreulich sind hierbei vor allem Fortschritte im Bereich der Verträglichkeit der verabreichten Psychopharmaka. Die modernen Arzneien sind weit davon entfernt, psychiatrische Patienten, wie man umgangssprachlich formuliert, „zuzudröhnen“ oder auch „abzuschießen“. Eine beruhigende Medikation ist sowieso lediglich bei hochgradig ängstlich erregten oder wahnhaft-angespannten Patienten erforderlich und wird von diesen dann in der Regel als angenehm und wohltuend empfunden. Dass gerade Psychiater sehr vorsichtig sind im Umgang mit beruhigenden Medikamenten, sollte aber schon dadurch einleuchten, dass die Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung von medikamentensüchtigen Patienten in der Psychiatrie erfolgt.
rheinruhrmed: Aber das sind doch bestimmt nicht die einzigen Fälle, in denen in der Psychiatrie Medikamente eingesetzt werden. Wann kommt das noch vor?
Priv.-Doz. Dr. med. Joachim Bunse: Häufig ist es so, dass ein krankheitsbedingter Mangel an Antrieb, Vitalität, Interesse und Elan mit antriebssteigernden und stimmungsaufhellenden Medikamenten behandelt wird. Hinzu kommen dann aber auch weitere therapeutische Maßnahmen wie z.B. Psychotherapie, Ergo- und Bewegungstherapie. Dabei kann die Dosierung der verordneten Medikation unter Umständen auch durch tägliche Veränderung an den Heilungsverlauf angepasst werden. Mit dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der Entlassung aus stationärer Behandlung nach durchschnittlich derzeit 23 Tagen eine dann ambulant vertretbare Dosierung erreicht ist. In den allermeisten Fällen ist dies dann auch mit einer Wiederaufnahme der zuvor ausgeübten beruflichen Tätigkeit vereinbar.
rheinruhrmed: Abgesehen von den gesundheitlichen Folgen durch die Medikamente befürchten viele Patienten oft auch eine soziale Ausgrenzung, weil man ja, wie der Volksmund sagt, in die „Klappsmühle eingeliefert“ wird. Wie gehen Sie mit diesen Ängsten Ihrer Patienten um?
Priv.-Doz. Dr. med. Joachim Bunse: Das höre ich natürlich immer wieder, dass Patienten sich davor fürchten, sich durch eine stationäre Aufnahme zu „outen“. Sie äußern immer wieder die gleichen Sorgen, nämlich für „dumm“, „verrückt“ oder auch „nicht zurechnungsfähig“ gehalten zu werden. Man kann psychiatrischen Patienten aber ehrlich sagen, dass noch nie ein Mensch wegen Dummheit psychiatrisch behandelt worden ist. Und auch bei sogenannter Verrücktheit oder auch fehlender Zurechnungsfähigkeit lässt sich festhalten, dass wahnhafte Gedanken oder andere psychotische Beschwerden wie Sinnestäuschungen in Form von Halluzinationen nur bei einem kleinen Teil unserer Patienten auftauchen. Diese sind dann in der Regel auch mit inzwischen gut verträglichen Medikamenten gut behandelbar. Dabei behalten die meisten Patienten auch mit wahnhaften Gedanken und halluzinatorischen Erlebensweisen die Kontrolle über sich und bleiben sowohl im umgangssprachlichen wie im juristischen Sinne zurechnungsfähig.
rheinruhrmed: Die Patienten entscheiden also selbst, ob und gegebenenfalls wie lange sie stationär behandelt werden?
Priv.-Doz. Dr. med. Joachim Bunse: Ja, nur ein verschwindend kleiner Anteil unserer stationären Patienten wird unfreiwillig bei uns stationär behandelt, und dann auch nur auf der Grundlage eines amtsrichterlichen Beschlusses. Ein solcher Beschluss ergeht nur, wenn krankheitsbedingt eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Betroffenen oder aber der öffentlichen Sicherheit vorliegt. Hier wären z.B. bereits durchgeführte Suizidversuche oder drohende suizidale Handlungen zu nennen, bei denen etwa Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen werden können. Denken Sie nur z.B. an gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. In all diesen Fällen unterliegt es dem zuständigen Amtsrichter, die Güterabwägung zwischen den Freiheitsrechten des einzelnen Patienten und dem Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit zu entscheiden. Dazu macht sich der Richter ein eigenes Bild von dem betroffenen Patienten. Dann findet eine nicht öffentliche Sitzung des Amtsgerichts im St. Antonius-Krankenhaus statt, an deren Ende dann entweder der Unterbringungsbeschluss erfolgt – oder aber der Richter weist an, den betreffenden Patienten umgehend zu entlassen. Es wird also ein nicht unerheblicher juristischer Aufwand betrieben, der eine willkürliche Einweisung unliebsamer Menschen in die Psychiatrie wirksam verhindert. Niemand kann also ohne Weiteres gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik festgehalten werden.
rheinruhrmed: Vor welchen Herausforderungen stehen moderne psychiatrische Kliniken?
Priv.-Doz. Dr. med. Joachim Bunse: Gegenwärtig beschäftigen wir uns mit der zunehmenden Forderung nach einer integrierten Versorgung. Hierunter ist die möglichst enge Zusammenarbeit und Verzahnung mit Institutionen zu verstehen, die psychiatrische Patienten bereits im Vorfeld der stationären Aufnahme behandelt bzw. betreut haben und nach der Entlassung aus der stationären Therapie die weitere Versorgung übernehmen. Zu nennen wären hier also etwa die niedergelassenen Ärzte, ambulante psychiatrische Pflege, Tagesstätten, Selbsthilfegruppen etc. Das St. Antonius-Krankenhaus steht hierbei in engem Kontakt mit den übrigen Einrichtungen des „sozialpsychiatrischen Netzes“.
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